Für wen

„Gute Projekte sollten nicht am Geld scheitern. Es gibt genug Geld. Viel davon liegt ungenutzt auf Bankkonten. Mit einem Vermögenspool können wir es sinnvoll einsetzen.“

Dr. Markus Distelberger

Ein Vermögenspool ist gut …


… für Menschen, die sinnvolle Projekte machen. Der Vermögenspool ist für viele Projekte wie z. B. Baugruppen, Wohnprojekte, Sozialprojekte und Betriebe mit sozialer und ökologischer Ausrichtung geeignet. Voraussetzung ist, dass eine Investition mit langanhaltendem Wert finanziert wird.


… für Menschen, die ihr Geld sinnvoll investieren wollen. Sie finden im Vermögenspool eine sichere und flexible Anlageform, die eine Alternative zum kapitalistischen Finanzkreislauf darstellt. Auch kleinere Vermögen (z. B. € 10.000,–-) können sozial verantwortlich und mit einem realen Gegenwert in Grundstücken und Gebäuden angelegt werden.


  • Wenn ein Projekt einen eigenen Vermögenpool einrichten möchte, ist der erste Schritt die Teilnahme an einem Einführungsseminar (live oder online), bei dem ein Leitfaden für Projektbetreiber*innen inkludiert ist.
  • Der nächste Schritt ist die wirtschaftliche Betrachtung, um mit der*dem eigenen Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in abzuklären, ob der Vermögenspool für das geplante Projekt als Finanzierungsform geeignet ist.
  • Danach steht ein Gespräch mit der Treuhänderin Mag. Ilse Kutil an. Sie bietet in Österreich die Vertragserrichtung, Grundbucheintragungen und sonstige juristische Angelegenheiten rund um Vermögenspools an. Die Umsetzung eines Vermögenspools in anderen Ländern ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Es gibt in Deutschland, in der Schweiz und in Ungarn interessierte Projekte, die teilweise schon ein paar Schritte gegangen sind, um eine ihrem Land angepasste juristische Form zu finden.
  • Die Errichtung eines Vermögenspools sowie die dabei entstehenden Gebühren (Pfandrechtseintragungsgebühr u.a.) und Nebenkosten (Steuerberatung, Marketing u.a.), können ebenso wie die laufenden Kosten für die Treuhandschaft während der Laufzeit des Vermögenspools können nicht bzw. nicht komplett aus dem Pool finanziert werden und müssen von den Projektbetreiber*innen getragen bzw. vorfinanziert werden. Die Höhe der meisten Kostenkomponenten richtet sich nach dem Projektvolumen.
  • Die Webseite vermoegenspool.at betreibt keine Vermittlung von Anlagemöglichkeiten, sondern dient lediglich der umfassenden allgemeinen Information über das Vermögenspool-Modell.
  • Die auf dieser Seite enthaltenen Links zu einzelnen Projekten dienen dazu, Praxisbeispiele sichtbar zu machen, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Sichtbarkeit soll u. a. den Erfahrungsaustausch zwischen Vermögenspool-Projekten erleichtern.
  • Jedes Projekt, das einen Vermögenspool einrichtet, ist komplett selbstständig verantwortlich für die Erfüllung der Informations- und sonstigen Verpflichtungen aus dem Vermögenspoolvertrag verantwortlich.
  • Jede Anlegerin*jeder Anleger*in muss sich selbst auf der Basis der vom Projekt zur Verfügung gestellten Informationen von diesem ein Bild machen vom jeweiligen Projekt sowie von, dessen Bonität sowie und der Angemessenheit und ethisch-ökologischen Sinnhaftigkeit der finanzierten Investitionen.
  • Dr. Markus Distelberger und weitere von ihm zertifizierte Bildungsanbieter*innen zum Thema Vermögenspool übernehmen keine Haftung für individuelle Anlageentscheidungen und deren Konsequenzen.
  • Die Haftung der Treuhänderin Mag. Ilse Kutil erstreckt sich auf die von ihr im Rahmen des Treuhandvertrages übernommenen Verpflichtungen.
  • Sind die für Anleger*innen von den Projektbetreiber*innen zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen verständlich, transparent und überprüfbar? Werden auf Nachfrage zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt (z. B. Gebäudeversicherung Polizzen)?
  • Kommen die Projektbetreiber*innen ihren Informationspflichten vollständig und zeitgerecht nach? Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Jahresbericht, der nachvollziehbar über die Wertentwicklung des Objekts nachvollziehbar Aufschluss geben sowie über Auszahlungen, Liquidität und Investitionen berichten soll. 
  • Sind die getätigten Investitionen preis angemessen? Wie plausibel ist dies seitens der Projektbetreiber*innen für die Anleger*innen dargestellt?
  • Können Sie sich bei Veranstaltungen vor Ort selbst ein Bild der Immobilie, der räumlichen Lage und der Investitionen machen und diese mit anderen Objekten am Markt vergleichen? 
  • Gibt es auch nachrangig gestellte Mittel – sei es im Vermögenspool oder als Nachrangdarlehen? Diese nachrangig gestellten Mittel minimieren das Risiko der Anleger*innen. Dies bedeutet, dass dem Projekt nahestehende oder im Projekt lebende Menschen im Falle eines zu geringen Erlöses bei einer Versteigerung oder einem Verkauf, ihren Anteil nur dann ausbezahlt bekommen, wenn davor alle anderen Anleger*innen ohne Nachrang ausbezahlt werden konnten.
  • Falls der Pool nicht im Fluss ist, weil viele Anleger*innen zeitgleich kündigen und keine neuen Anleger*innen gefunden werden, entsteht ein Liquiditätsengpass und es kann zu Verzögerungen in der Rückzahlung von Anleihen kommen.
  • Sollte in so einem Fall nach den vertraglich vereinbarten Wartefristen eine Versteigerung der Immobilie notwendig werden, kann es zu dem Fall kommen, dass der gemäß den Anleihebedingungen ermittelte Verkehrswert nicht dem faktisch zu lukrierenden (zu erzielenden) Verwertungserlös entspricht.
  • Bei einem Projekt, das neben dem Vermögenspool auch einen Bankkredit in Anspruch nimmt, der im Grundbuch vorrangig eingetragen ist, besteht das Risiko, dass im Falle von säumigen Kreditrückzahlungen durch die Projektbetreiber*innen die Bank eine Versteigerung beantragt und diese zum halben Schätzwert ausruft (im Gegensatz zu einer Versteigerung durch die Treuhänderin, die zum Schätzwert ausgerufen werden würde). Im Falle einer Versteigerung durch die Bank besteht ebenso das oben beschriebene Verlustrisiko, dass nicht der volle Verkehrswert durch die Versteigerung erreicht wird, und darüber hinaus werden in diesem Fall in jedem Fall die Forderungen der Bank vorrangig ausgeglichen. Wenn die Bankfinanzierung am gesamten Finanzierungsvolumen einen hohen bis überwiegenden Anteil hat, kann dies im Falle einer Versteigerung auch dazu führen, dass die nachrangigen Vermögenspoolanleger*innen einen unverhältnismäßig hohen Verlust oder gar einen Totalausfall erleiden!
    Daher ist es in so einem Fall besonders wichtig, sicherzustellen, dass die Projektbetreiber*innen durch z. B. Mieteinnahmen und ein geringes Leerstandsrisiko die Raten bei der Bank verlässlich und kontinuierlich bedienen können.
  • Wenn die Projektbetreiber*innen das Objekt für den Falle eines Großschadens durch Feuer, Sturm, Überschwemmung etc.oder Ähnliches nicht angemessen versichert hätten.
  • Wenn das Projekt in einer Gegend gelegen ist, in der die Immobilienpreise stark fallen und nicht mit der Inflation mitsteigen, kann es im Falle eines Verkaufs zu einem teilweisen Verlust kommen. 
  • In manchen Projekten ist die Abdeckung der Inflation mit der Immobilienwertsteigerung gedeckelt. Das bedeutet: Wenn der Immobilienwert in einer gewissen Zeit nicht mit der Inflation mitgestiegen ist, wird bei einer Auszahlung nur in Höhe der Immobilienwertsteigerung wertgesichert, nicht in der Höhe der Inflation. Dadurch wird für das Projekt die Balance zwischen dem Volumen des Vermögenspools und dem Gegenwert der Immobilie erhalten.